Hast du ein Körbchen für den lieben Winston?

07.11.24
29.02.24
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RO-430071 Baia Mare (Maramureș, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
braun weiß
Gesundheit:
geimpft, entwurmt, gechipt, kastriert
Wurftag:
01.01.19 (6 Jahre 1 Monat alt)
Preis:
500 €
Augen auf für den Schönling Winston! Ein Powerpaket auf der Suche nach erfahrenen Menschen, welche wissen, wie man mit Terriern umgeht.

Winston ist ein superfreundlicher Rüde, egal ob Mensch oder andere Hunde er findet sie alle toll und ist froh um jede Streicheleinheit, die er bekommen kann. Er ist ca. 5,5 Jahre alt, 50 cm groß und wiegt 25 – 30 kg. Sein brauner Fleck über dem rechten Auge, macht ihm zu etwas ganz Besonderen und das ist er wirklich durch und durch. Zum Glücklich werden, fehlt allerdings noch die passende Familie und das wird aufgrund der vermuteten Rasse in Winston nicht einfach. Wir vermuten eine Pittbull/StaffMix in Winston.

Aufgrund dieser Rasse ist es nicht erlaubt, dass er nach Deutschland vermittelt werden darf, da er ein Hund der Kategorie 1 ist und die Einfuhr somit illegal wäre. Wir suchen deshalb ein Zuhause in Österreich, einigen Kantonen der Schweiz oder anderen Ländern, wo diese Hunde gern gesehen und willkommen sind. Bitte informieren Sie sich vorab über die Haltungserlaubnis in ihrem Bundesland/Kanton.

Wir suchen für diesen tollen Rüden, rasseerfahrene Menschen oder auch gerne Menschen, die es werden wollen und sich mit voller Hingabe für diese Hunde interessieren und auch bereit sind einen positiv, konsequenten Erziehungsstil zu verfolgen, um Winston alles Wissenswerte beizubringen, was ein Hundeleben so mit sich bringt.

Winston hat vermutlich noch nie in einem Haushalt gelebt, er muss das alles erst lernen, er wird sich aber mit Sicherheit bemühen und möchte seinen Menschen auch gefallen. Über das ein oder andere Missgeschick sollte lächelnd hinweggesehen werden. Der Besuch in einer Hundeschule würde sicherlich auch das ein oder andere Abenteuer mit sich bringen, Winston mit ihren neuen Besitzern zusammenschweißen und den Neustart erleichtern.

Winston reist kastriert, gechipt, geimpft, entfloht, entwurmt und bringt seinen eigenen Heimtierausweis mit. Er wird nur nach positiver Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro vermittelt.

Wir hoffen sehr, noch in diesem Jahr – bevor der kalte Winter kommt, ein Zuhause für ihn zu finden

https://youtu.be/ikhej54jfk0

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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