Goofy möchte endlich ankommen
Anzeige vom 26.12.24
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Nr. 283423627
21244 Buchholz in der Nordheide - Buchholz (Niedersachsen)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
schwarz-braun
Wurftag:
01.12.23 (1 Jahr 2 Monate alt)
Preis:
500 €
Der liebe Goofy muss sein Zuhause leider möglichst bald wieder verlassen – wer hat ein Herz für den aufgeschlossenen Rüden?
Goofy ist ein neugieriger, offener Jung-Rüde von etwa 15 Monaten. Mit seinen 56 cm Größe zählt er zu den mittelgroßen Hunden. Besonders Frauen findet er ganz zauberhaft. Zuhause ist er ruhig und entspannt, er kann mittlerweile bis zu 4 Stunden alleinbleiben. Besuch wird gerne empfangen und ist willkommen. Kleine Kinder kann er bisher noch nicht einschätzen, ebenso ist ihm der Umgang mit Menschen, die z. B. durch eine Behinderung ein anderes Gangbild haben, nicht ganz geheuer.
Goofy liebt weite Spaziergänge. Die Leinenführigkeit wird weiterhin geübt. Manchmal gibt es einfach zu viel zu erschnüffeln und zu entdecken, aber das lernt sich alles mit der Zeit. Goofy möchte immer gerne mit anderen Hunden Kontakt aufnehmen, verträgt sich so gut wie immer mit allen anderen Vierbeinern und begrüßt sie ohne Gebell. Katzen sind bisher nicht seine Freunde.
Goofy fühlt sich in der Stadt durch die Reizüberflutung eher überfordert. Oft machen laute oder unbekannte Geräusche, fremde Gebäude oder Bodenbeläge die Hunde aus dem rumänischen Tierschutz unsicher. Das geht auch Goofy noch so. Er fährt gerne im Auto mit, aber das Einsteigen findet er merkwürdig. Goofy möchte gerne lernen, er hat schon ‚Sitz‘, ‚Platz‘ und ‚Bleib‘ im Repertoire.
Wir suchen für Goofy möglichst umgehend ein souveränes neues Zuhause ohne kleine Kinder, vielleicht sogar mit einem jüngeren Ersthund, in dem er durch positive Verstärkung unterstützt und gefördert wird. Auch eine Beschäftigung, wie z. B. Man-Trailing oder ‚Social Walks‘ unter Aufsicht von Hundetrainer:innen, könnten wir uns gut für ihn vorstellen. Seid ihr bereit für Goofy, der endlich für immer ankommen möchte? Er braucht euch!
Goofy ist geimpft, gechipt, entwurmt und entfloht. Er wird nach positiver Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro und mit gültigem EU-Heimtierausweis vermittelt.
https://youtu.be/Wbpa7EV1ydk
Goofy ist ein neugieriger, offener Jung-Rüde von etwa 15 Monaten. Mit seinen 56 cm Größe zählt er zu den mittelgroßen Hunden. Besonders Frauen findet er ganz zauberhaft. Zuhause ist er ruhig und entspannt, er kann mittlerweile bis zu 4 Stunden alleinbleiben. Besuch wird gerne empfangen und ist willkommen. Kleine Kinder kann er bisher noch nicht einschätzen, ebenso ist ihm der Umgang mit Menschen, die z. B. durch eine Behinderung ein anderes Gangbild haben, nicht ganz geheuer.
Goofy liebt weite Spaziergänge. Die Leinenführigkeit wird weiterhin geübt. Manchmal gibt es einfach zu viel zu erschnüffeln und zu entdecken, aber das lernt sich alles mit der Zeit. Goofy möchte immer gerne mit anderen Hunden Kontakt aufnehmen, verträgt sich so gut wie immer mit allen anderen Vierbeinern und begrüßt sie ohne Gebell. Katzen sind bisher nicht seine Freunde.
Goofy fühlt sich in der Stadt durch die Reizüberflutung eher überfordert. Oft machen laute oder unbekannte Geräusche, fremde Gebäude oder Bodenbeläge die Hunde aus dem rumänischen Tierschutz unsicher. Das geht auch Goofy noch so. Er fährt gerne im Auto mit, aber das Einsteigen findet er merkwürdig. Goofy möchte gerne lernen, er hat schon ‚Sitz‘, ‚Platz‘ und ‚Bleib‘ im Repertoire.
Wir suchen für Goofy möglichst umgehend ein souveränes neues Zuhause ohne kleine Kinder, vielleicht sogar mit einem jüngeren Ersthund, in dem er durch positive Verstärkung unterstützt und gefördert wird. Auch eine Beschäftigung, wie z. B. Man-Trailing oder ‚Social Walks‘ unter Aufsicht von Hundetrainer:innen, könnten wir uns gut für ihn vorstellen. Seid ihr bereit für Goofy, der endlich für immer ankommen möchte? Er braucht euch!
Goofy ist geimpft, gechipt, entwurmt und entfloht. Er wird nach positiver Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro und mit gültigem EU-Heimtierausweis vermittelt.
https://youtu.be/Wbpa7EV1ydk
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München
Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!
Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Fax +49 89 99 95 45 67
E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de
Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende
Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194
Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728
Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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