Frowin sucht seine besonderen Menschen

29.08.24
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RO-420096 Bistrita (Bistrița-Năsăud, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
weiß hellbraun
Gesundheit:
kastriert, geimpft, gechipt, entwurmt und entfloht
Wurftag:
15.08.20 (4 Jahre 5 Monate alt)
Preis:
500 €
Frowin hat harte Zeiten hinter sich. Wer kann es da nicht nachvollziehen, dass der gute Junge anfangs Zeit benötigt, um Vertrauen aufzubauen und sich fallen zu lassen. Mittlerweile ein gutes Jahr in der Obhut unserer Tierschützerin Alina, wartet Frowin sehnsüchtig auf seine Herzensmenschen, die ihm ein Leben als wertvoller Begleiter an ihrer Seite schenken. Frowin benötigt dringend erfahrene Hundeversteher, die ihn lieben, wie er ist, ihn wie ein offenes Buch lesen können und sich mit Feingefühl auf ihn einstellen.

Untergebracht ist Frowin aus Platzgründen in einem weiter entfernten Zwinger in Bistrita, in dem er jeden Tag sehnsuchtsvoll auf Alina, unsere Tierschützerin wartet, zu der er mittlerweile ein herzliches Verhältnis hat. Er genießt die Streicheleinheiten und Spaziergänge mit ihr, kann kaum fassen, wie schön es ist, durch das Gras zu laufen und mit Alina zu spielen. Er entspannt sich und reagiert auf eine freundliche Ansprache immer mehr mit Zärtlichkeiten und Vertrauen. Ihre Hündin mag Frowin sehr gerne, so glauben wir, dass er in einem ruhigen Zuhause mit einer souveränen Ersthündin gut aufgehoben wäre. Auch die Katzen, die um seinen Zwinger schleichen, werden von Frowin akzeptiert.

Frowin hat nie das Gefühl, ganz und gar dazuzugehören. Tag für Tag wartet er auf seine Alina, die sich aber um viele Hundeseelen kümmert. Immer wieder ein Abschied, immer wieder die Sehnsucht, nicht mehr allein zu sein. Wir wünschen ihm von Herzen, dass er endlich ausreisen darf, aufgefangen wird von gütigen Armen, seinem Fels in der Brandung, dass ihm Sicherheit und Fürsorge geschenkt wird, und dass er endlich das werden darf, was er sich sehnlichst wünscht: ein geliebter Familienhund.

Frowin ist kastriert, geimpft, gechipt, entwurmt und entfloht. Er wird nach positiver Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro und mit gültigem EU-Heimtierausweis vermittelt.

https://youtu.be/XTLZqXPipqE
https://youtu.be/I7MRLzXLIKQ

https://einherzfuerstreuner.de/project/frowin/ hier könnt ihr direkt eine Selbstauskunft für Frowin ausfüllen.

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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