Frohnatur Fietje leidet so sehr unter dem eingesperrt sein

27.04.24
14.02.24
200
280694497
RO-430311 Baia Mare (Maramureș, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
schwarz
Wurftag:
24.02.16 (9 Jahre 3 Wochen alt)
Preis:
500 €
Baia Mare, Rumänien. Der schöne schwarze Fietje ergreift seine Chance, seine Familie zu finden. Fietje, der Freundliche oder auch der Beschützer, ist ca. 8 Jahre alt, hat eine Schulterhöhe von ca. 50 – 55 cm, ein Gewicht von ca. 26 kg und lebt derzeit im öffentlichen Shelter in Baia Mare.

Die Pubertät zwar längst schon überstanden muss Fietje erst noch ein wenig lernen. Er kennt nichts außer dem Leben auf der Straße und im Zwinger. Deshalb wäre nach einer für ihn angemessenen Eingewöhnungszeit ein Besuch einer ausschließlich positiv arbeitenden Hundeschule sehr gut. Dort kann er mit anderen Fellnasen zusammen herumtollen und mit seinen Menschen gemeinsam das Hunde ABC erlernen. Dies stärkt die Bindung zwischen Hund und Mensch enorm und würde ihm bestimmt Freude bereiten.

Fietje war bei unserem letzten Besuch völlig aus dem Häuschen und wusste gar nicht wohin mit seiner ganzen Freude. Es war beinahe, als würde er seine Jugend nachholen wollen, warum auch nicht? Man ist schließlich nur so als wie man sich fühlt. Er ist sehr offen und genießt jede Aufmerksamkeit, umso mehr hoffen wir nun mit ihm zusammen auf eine schnelle Ausreise. Katzen kennt er nicht und können auch nicht getestet werden. Mit anderen Hunden versteht er sich gut.

Wir suchen für ihn eine liebevolle Familie, die ihn akzeptiert und liebt so wie er ist und ihm die Zeit gibt, die er eben braucht, um in seinem neuen Leben anzukommen. Wir sind uns sicher, dass er die Regeln der Menschen in einem Haushalt schnell verstehen wird. Auch eine Pflegestelle würde ihm sehr helfen.

Fietje reist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Er bringt seinen EU-Heimtierausweis mit und kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro zu seiner Familie reisen.

Gibst du dem tollen Kerl eine Chance auf ein glückliches Leben umgeben von Menschen die ihn lieben.


Weitere Informationen und den direkten Weg zur Selbstauskunft findet ihr hier:

https://www.einherzfuerstreuner.de/project/fietje/

https://youtu.be/Y2MavbW1TbE

https://youtu.be/0Qg9YiyHgsU

https://youtu.be/mtMjJLhWysg

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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