Findet WASHINGTON das Glück bei dir?
aktualisiert am
10.02.25
Anzeige vom 19.06.24
141 Aufrufe
Nr. 281785871
22529 Hamburg - Eppendorf
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
schwarz weiß
Wurftag:
01.01.21 (4 Jahre 1 Monat alt)
Preis:
500 €
Der beeindruckende Washington lebt im öffentlichen Shelter von Bistrita und leidet dort sehr unter den Bedingungen. Er ist ein stolzer, wunderschöner Rüde, mit großen, gelben Augen, die trauig ins Leere schauen… Er sieht aus, als hätte er sich bereits aufgegeben. Verloren in einer kleinen Holzhütte…
Washington hat mit seinen etwa 60-65cm eine eher größere Größe. Der stattliche, wunderschöne Rüde hat es doppelt schwer. Nicht nur, dass er schwarz ist und schwarze Hunde schwerer zu vermitteln sind, nein er ist Menschen gegenüber auch sehr schüchtern. Mit Nassfutter lässt er sich zwar anlocken, aber er lässt sich nicht anfassen und zieht sich sofort wieder zurück.
Anfänglich war er mit Iowa in einem Zwinger, aber aktuell sitzen beide alleine. Mit anderen Hunden ist er gut verträglich. Für Washington wünschen wir uns einen geduldigen, freundlichen und liebevollen Umgang von erfahrenen Menschen, die keine Erwartungen an ihn haben und die sich von Rückschritten nicht beeindrucken lassen. Kinder sollten bereits älter sein und einen respektvollen und verantwortungsvollen Umgang mit Hunden kennen. Washington wünscht sich ein ruhiges Zuhause, eher ländlich, mit einem eingezäunten Garten und genug Rückzugsmöglichkeiten, falls es ihm zu unruhig oder zu viel Trubel wird. Er sollte stets selber das Tempo vorgeben dürfen und entscheiden können, was für ihn machbar ist oder nicht. Ein souveräner Ersthund könnte ihm die Eingewöhnung erleichtern, das ist aber kein Muss für die Vermittlung. Feste Abläufe, viel Routine und Rituale sind sehr wichtig für Washington, da dies Sicherheit und Halt gibt. Außerdem so wenig wie möglich wechselnde Situationen oder fremde Menschen. Voraussetzung für seine Vermittlung ist ein Training, das auf positiver Verstärkung basiert,
Washington reist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Selbstverständlich hat er auch seinen EU-Heimtierausweis im Gepäck. Er kann nach positiver Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro vermittelt werden.
Möchtest Du Washington an die Pfote nehmen und ihm zeigen, wie schön ein Hundeleben sein kann? Auch über eine Pflegestelle würde Washington sich sicher freuen.
https://youtu.be/_sqRsGHhChQ
Washington hat mit seinen etwa 60-65cm eine eher größere Größe. Der stattliche, wunderschöne Rüde hat es doppelt schwer. Nicht nur, dass er schwarz ist und schwarze Hunde schwerer zu vermitteln sind, nein er ist Menschen gegenüber auch sehr schüchtern. Mit Nassfutter lässt er sich zwar anlocken, aber er lässt sich nicht anfassen und zieht sich sofort wieder zurück.
Anfänglich war er mit Iowa in einem Zwinger, aber aktuell sitzen beide alleine. Mit anderen Hunden ist er gut verträglich. Für Washington wünschen wir uns einen geduldigen, freundlichen und liebevollen Umgang von erfahrenen Menschen, die keine Erwartungen an ihn haben und die sich von Rückschritten nicht beeindrucken lassen. Kinder sollten bereits älter sein und einen respektvollen und verantwortungsvollen Umgang mit Hunden kennen. Washington wünscht sich ein ruhiges Zuhause, eher ländlich, mit einem eingezäunten Garten und genug Rückzugsmöglichkeiten, falls es ihm zu unruhig oder zu viel Trubel wird. Er sollte stets selber das Tempo vorgeben dürfen und entscheiden können, was für ihn machbar ist oder nicht. Ein souveräner Ersthund könnte ihm die Eingewöhnung erleichtern, das ist aber kein Muss für die Vermittlung. Feste Abläufe, viel Routine und Rituale sind sehr wichtig für Washington, da dies Sicherheit und Halt gibt. Außerdem so wenig wie möglich wechselnde Situationen oder fremde Menschen. Voraussetzung für seine Vermittlung ist ein Training, das auf positiver Verstärkung basiert,
Washington reist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Selbstverständlich hat er auch seinen EU-Heimtierausweis im Gepäck. Er kann nach positiver Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro vermittelt werden.
Möchtest Du Washington an die Pfote nehmen und ihm zeigen, wie schön ein Hundeleben sein kann? Auch über eine Pflegestelle würde Washington sich sicher freuen.
https://youtu.be/_sqRsGHhChQ
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München
Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!
Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Fax +49 89 99 95 45 67
E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de
Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende
Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194
Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728
Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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