Die kleine Jazzman möchte aus dem Småland abgeholt werden!

13.02.25
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RO-450017 Zalau (Sălaj, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
schwarz
Gesundheit:
gechipt, geimpft, entwurmt, entfloht
Wurftag:
01.01.25 (1 Monat 2 Wochen alt)
Preis:
500 €
Jazzman ist ein neugieriger und verspielter Welpe, der mit seinen derzeit 2 kg noch ein kleiner Fratz ist. Sie ist gerade einmal 2 Monate alt. Der Vater ist leider unbekannt. Die Mama ist ein Malinois, oder ein Mix davon. Wir schätzen, dass sie ausgewachsen mittelgroß werden wird. Die kleine Jazzman zeigt typisches Welpenverhalten: Sie liebt es, zu spielen, zu fressen und gestreichelt zu werden. Besonders genießt sie es, die Welt um sich herum zu entdecken. Jazzman ist eine von sechs Welpen aus einem Wurf, der unerwartet in einer schwierigen Situation zur Welt kam.

Sie ist die kleinste aus dem Wurf und hebt sich durch ihre süße, zärtliche und eher sensible Art hervor. Trotz ihrer zarten Persönlichkeit hat sie genauso viel Energie wie ihre Geschwister und wird bestimmt ein großer Charmeur. Jazzman und ihre Geschwister – Jango, Wolle, Baila, Laika und Tony – sind jetzt auf der Suche nach einem liebevollen Zuhause, in dem sie sicher und behütet aufwachsen können. Da die kleine Dame noch jung ist, wartet ein spannendes Abenteuer der Erziehung auf sie. Wie jeder Welpe muss sie noch das Hunde-Einmaleins lernen: Stubenreinheit, Leinenführigkeit und Grundkommandos wie „Sitz“, „Platz“ und „Bleib“ gehören noch auf ihre To-do-Liste. Ein liebevoller und konsequenter Umgang wird ihr helfen, sich sicher und selbstbewusst zu entwickeln.

Malinois sind bekannt für ihre Intelligenz, ihre hohe Energie und ihre Bereitschaft, mit ihren Menschen zu arbeiten – also ein aktiver Hund, der viel Beschäftigung und Auslastung braucht. Jazzman kann ab Mitte April ausreisen und wird dann gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht sein. Die Schutzgebühr beträgt 500 Euro. Jazzman reist nach positiver Vorkontrolle und mit EU-Heimtierausweis. Wer schenkt dieser wunderschönen kleinen Maus ihr neues Zuhause?

https://einherzfuerstreuner.de/project/jazzman/
Video: https://youtu.be/IRXiShHhXK8

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

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Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
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E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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