Darf Happy Dich verzaubern?

24.10.24
22.09.24
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282607149
RO-450016 Zalau (Sălaj, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
beige, braun
Gesundheit:
geimpft, gechipt, entwurmt
Wurftag:
01.09.17 (7 Jahre 5 Monate alt)
Preis:
500 €
Happy ist eine bezaubernde Mischlingshündin, die mit ihren etwa 7 Jahren sehnsüchtig darauf wartet, endlich ihr Glück zu finden ? ein Zuhause, in dem sie für immer geliebt und umsorgt wird. Wer die sanfte und fröhliche Happy kennenlernt, spürt sofort, wie viel Liebe sie zu geben hat. Ihre herzliche und aufgeschlossene Art wird dich im Nu verzaubern, denn Streicheleinheiten und Zuneigung genießt sie in vollen Zügen.
Trotz ihrer bewegten Vergangenheit, in der sie aus dem öffentlichen Tierheim in Zal?u gerettet wurde, hat Happy ihre liebevolle und freundliche Persönlichkeit bewahrt. Im Shelter zeigt sie sich als zutrauliche Hündin, die stets die Nähe zu Menschen sucht und viel Freude daran hat, Teil einer Gemeinschaft zu sein.
Mit ihrer entspannten Art ist Happy kein übermäßig aktiver Hund. Sie bevorzugt ruhige Spaziergänge und genießt es, die Welt in deinem Tempo zu erkunden. Besonders Leckerlis sind ihre große Leidenschaft ? sie ist sehr futtermotiviert, was sich hervorragend für kleine Trainingsübungen eignet.
An der Leine läuft sie bereits vorbildlich und erweist sich als angenehme Begleiterin.
In ihrem Zwinger zeigte Happy sich gegenüber anderen Hunden selbstbewusst, aber dennoch sozial und verträglich. Ihr Verhalten gegenüber Katzen wurde bislang noch nicht getestet.
Mit einer Schulterhöhe von etwa 62 cm und einem Gewicht von 35 kg ist Happy eine stattliche Hündin, die dennoch sanft und liebevoll mit ihren Menschen umgeht. Sie sucht ein ruhiges Zuhause, in dem sie die Zuwendung und Aufmerksamkeit bekommt, die sie so sehr verdient. Mit Geduld und Liebe wird sie sich wunderbar in ihre neue Familie integrieren und zeigen, wie viel Freude ein Leben mit ihr bereiten kann. Happy hat viel Liebe zu geben und ist bereit, treu und dankbar an deiner Seite zu stehen.
Happy ist gechipt, geimpft und entwurmt. Sie besitzt einen EU-Heimtierausweis und kann nach positiver Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in ihr neues Zuhause einziehen.

Weitere Infos über Happy findest du hier: https://einherzfuerstreuner.de/project/happy-2/

https://youtu.be/AhObFeWDoXg
https://youtu.be/reT_2IloCx8

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

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Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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