Chipo ist ein Geschenk auf 4 Pfoten

15.12.24
02.08.24
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282161872
RO-430311 Baia Mare (Maramureș, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
schwarz-weiß
Prüfungen:
keine
Gesundheit:
gechipt, geimpft, kastriert, entwurmt, entfloht mit EU-Heimtierausweis
Wurftag:
13.06.18 (6 Jahre 7 Monate alt)
Preis:
500 €
Chipo bedeutet Geschenk und genau das möchte der Rüde für seine neue Familie sein. Er lebt aktuell im öffentlichen Shelter in Rumänien, was für so einen liebebedürftigen, menschenbezogenen Hund nur schwer auszuhalten ist. Trotz aller Bemühungen der Mitarbeiter*innen, sehnt sich Chipo nach einem eigenen Zuhause mit seinen eigenen Menschen, die ihn umsorgen und lieben.

Chipo ist ein ca. 6 Jahre alter, ca. 52 cm großer Rüde mit einer besonders schönen schwarz-weißen Fellzeichnung. Sein schwarzer Kopf mit seinen dunklen Knopfaugen sticht dabei besonders hervor. Er zeigt sich sehr offen und freundlich den Menschen gegenüber und freut sich über jede Zuwendung. Dabei verhält er sich ruhig und gelassen. Seine Verträglichkeit mit Artgenossen konnte bisher noch nicht getestet werden.

Es ist davon auszugehen, dass Chipo das Leben im Haus noch nicht kennt. Leinenführigkeit und Stubenreinheit sind ihm sicher genauso unbekannt wie die Verhaltensregeln für einen ordentlichen Haushund. Aber wir sind uns sicher, dass Chipo das ganze Hunde-1×1 schnell lernen wird, wenn man geduldig und liebevoll an seiner Erziehung arbeitet.

Wir wünschen uns Adoptanten für ihn, die ihn liebevoll und geduldig aufnehmen, ihm Familienanschluss, ein warmes Körbchen, wunderschöne Spaziergänge bieten möchten. Nach der Eingewöhnungszeit würden wir den Besuch einer positiv arbeitende Hundeschule empfehlen, in der Chipo gemeinsam mit seiner neuen Familie trainieren und positive Erfahrungen sammeln kann.

Der hübsche Chipo reist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Er besitzt einen EU-Heimtierausweis und kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in sein ganz eigenes Zuhause ziehen.

Auch über eine Pflegestelle würde sich der liebe Chipo sehr freuen.

Hier kann Chipo auf unserer Website besucht werden:
https://einherzfuerstreuner.de/project/chipo/

Und hier noch ein Video mit unserem schwarz-weißen Star:
https://youtu.be/aGSW1XjWAeY

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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