Bria möchte endlich ankommen

28.01.25
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283711782
RO-437345 Busag (Sălaj, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
verschiedene Brauntöne
Gesundheit:
geimpft
Wurftag:
17.03.24 (10 Monate 1 Woche alt)
Preis:
500 €
Bria ist eine freundliche junge Hündin, die nur darauf wartet, endlich anzukommen und die Liebe einer eigenen Familie zu spüren. Mit ihren sanften, hellbraunen Augen und ihrem einzigartigen braun-schwarzen Fell, das von weißen Akzenten geziert wird, ist sie eine wahre Schönheit unter den Vierbeinern. Gerade einmal 8 bis 10 Monate alt, steht sie am Anfang ihres Lebens – einem Leben, das so viel mehr sein könnte als das, was sie derzeit kennt.

Bria lebt im Shelter, einem Ort, der ihr zwar Schutz bietet, aber kein Zuhause ist. Sie teilt den ohnehin schon begrenzten Platz mit vielen anderen Hunden und kennt nicht die Wärme und Geborgenheit, die ein eigenes Heim ihr schenken könnte. Von ihrer Vergangenheit wissen wir nichts, doch eines wissen wir ganz sicher: Bria hat ein Leben verdient, das geprägt ist von Liebe, Fürsorge und einem sicheren Platz, an dem sie einfach Hund sein darf.

Diese junge Hündin ist unglaublich freundlich und offen, trotz all der Entbehrungen, die sie in ihrem bisher kurzen Leben erfahren haben muss. Sie möchte lernen, möchte dazugehören – doch bisher hatte sie nicht die Gelegenheit, ein richtiges Familienleben kennenzulernen. Dinge wie Stubenreinheit oder das Gehen an der Leine sind für sie noch Neuland, aber mit Geduld und Liebe wird Bria schnell verstehen, wie schön das Leben an der Seite ihrer Menschen sein kann.

Mit ihrer Größe von etwa 50 – 55 cm ist sie der ideale Begleiter für Spaziergänge, Abenteuer in der Natur oder gemütliche Kuschelstunden auf der Couch. Bria ist bereit, die Welt zu entdecken – an der Seite ihrer eigenen Familie.

Bria zieht gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht mit ihrem EU-Heimtierausweis im Gepäck in ihre Familie. Nach positiver Vorkontrolle kann sie, gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro, vermittelt werden.

Für Bria suchen wir ein liebevolles Zuhause bei Menschen, die ihr die Zeit geben, die sie braucht, um anzukommen. Bist du bereit, Bria diese Chance zu geben?

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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