Bella Ciao, mein Name ist Napoli. Ti piaccio?

14.02.25
31
283855048
RO-410444 Bistrita (Maramureș, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Hunderasse:
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
weiß, braun, schwarz
Gesundheit:
kastriert, geimpft, gechipt, entwurmt
Wurftag:
14.02.21 (4 Jahre 2 Tage alt)
Preis:
500 €
Dürfen wir vorstellen? Napoli! Der kleine Hundebub hatte bereits ein Zuhause in Rumänien. Allerdings wollte sein Besitzer ihn nicht mehr haben, da er jedes Jahr an Silvester von Zuhause weggelaufen sei. Dabei wünscht sich Napoli nichts sehnlicher als ein warmes und sicheres Zuhause, in dem man ihn nicht mehr weggibt. Mit seinen ca. 40 – 45cm zählt der hübsche Rüde zu den mittelgroßen Hunden. Mit den großen Fledermausohren ist er ein echter Hingucker. Bei Napoli handelt es sich um einen Beagle-Mix. Beagle sind intelligente Begleiter, die jedoch zu den Jagdhunden gehören. Kleintiere sollten deshalb lieber nicht in der Familie leben. Dazu sollte die Bereitschaft bestehen, den Jagdinstinkt, ggf. mithilfe einer positiv arbeitenden Hundeschule, artgerecht auslasten zu können. Nichtsdestotrotz eignet sich der Beagle als guter Familienhund. Er gilt als intelligent, aufmerksam und harmonisch. Somit ist Napoli für Rasseliebhaber ein echter Hauptgewinn!

Obwohl Napoli sowohl Menschen als auch Hunden gegenüber sehr freundlich ist, wird er in seinem neuen Zuhause bestimmt viel Liebe und Zeit zur Eingewöhnung brauchen. Wie gut er das Leben als Haus- und Familienhund und damit verbundene Dinge wie Stubenreinheit, Leinenführigkeit oder das Alleine bleiben in Rumänien schon kennengelernt hat, können wir leider nicht genau sagen. Vermutlich wird er hier noch einiges an Training benötigen. Aber auch hier sind wir zuversichtlich, dass das neue Mensch-Hund-Team die Herausforderung meistern wird.
Napoli reist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Er bringt seinen EU-Heimtierausweis mit und kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in sein neues Zuhause ziehen.

Wer hat sich in den schönen Rüden verliebt und möchte ihm ein liebevolles und geborgenes Zuhause schenken?

https://einherzfuerstreuner.de/project/napoli/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

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Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

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E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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