Argon wartet auf seine Chance. Bei dir?

09.01.25
27.06.24
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281854591
RO-430311 Baia Mare (Maramureș, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
schwarz
Gesundheit:
kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht
Wurftag:
07.07.17 (7 Jahre 7 Monate alt)
Preis:
500 €
Baia Mare, Rumänien
Schaut Euch unseren wunderhübschen Argon an. Beim Fotoshooting mit uns hat er sich so richtig ins Zeug gelegt, damit er endlich gesehen wird. Er wartet im öffentlichen Shelter von Baia Mare sehnsüchtig darauf, dass auch er bald ausreisen darf. Seine Köfferchen sind gepackt und Argon ist startklar für die Reise in ein neues, besseres Leben.

Der hübsche Prachtbursche Argon wird auf etwa 7,5 Jahre geschätzt, mit einer Schulterhöhe von ca. 55 cm und einem Gewicht von ca. 30 kg gehört er zu den mittelgroßen Hunden. Argon zeigt sich bei unserem Besuch im Juni von seiner besten Seite. Er ist überaus freundlich und mag es sehr, wenn man ihn streichelt. Er sehnt sich so sehr nach Liebe und Geborgenheit. Ob Argon vorher schon mal ein Zuhause hatte, wissen wir nicht. Wie so viele andere Hunde auch, wurde er eines Tages von den Hundefängern in das öffentliche Shelter von Baia Mare gebracht. Zu Menschen ist Argon sehr freundlich, auch mit seinen Artgenossen versteht er sich gut.

Wir suchen für Argon liebe Menschen, die ihm ein warmes Plätzchen und noch viel schöne Jahre schenken. Der liebe Kerl hat es so sehr verdient. An das Leben in einem Haushalt wird Argon sich höchstwahrscheinlich erst langsam gewöhnen müssen. Wir suchen empathische Menschen, die Argon mit viel Geduld und Zuneigung helfen, sich in seinem neuen Leben zurecht zu finden.

Für Argon suchen wir ein ruhiges, eher ländlich gelegenes Zuhause. Ein eingezäunter Garten, in dem Argon sich im Gras wälzen kann, wäre perfekt. Kinder sollten schon etwas älter sein und den verantwortungsbewussten Umgang mit Hunden kennen.

Argon ist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Er besitzt seinen EU-Heimtierausweis und kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro vermittelt werden. Auch über eine Pflegestelle würde Argon sich freuen.

Mehr Informationen und den direkten Weg zur Selbstauskunft findest du hier:
https://einherzfuerstreuner.de/project/argon/

https://youtu.be/cI8ymh1kv6s
https://youtu.be/bzmFpKgJH6s
https://youtu.be/cPSf4_SldWE

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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