Alvaro - freundlicher Kater sucht Zuhause

14.05.24
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281468983
RO-40001 Cluj (Rumänien)
Anzeigenkategorie:
Katzen kaufen
Rassetyp:
Hauskatze
Wurftag:
01.01.23 (1 Jahr 5 Monate alt)
Kater:
1
Kätzinnen:
0
Farbe(n):
weiß-getigert
Preis:
250 €
Alvaro ist ein einjähriger Kater, der auf den Straßen Rumäniens gefunden wurde. Er ist sehr menschenbezogen und liebt es, im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit zu stehen. Alvaro kommt immer auf Menschen zu und ist sehr daran interessiert, gestreichelt zu werden. Im Haus verhält er sich entspannt, spielt gerne, ist aber nicht übermäßig aktiv, was auf seine vergangene Erfahrung als Straßenkatze zurückzuführen sein könnte, bei der er seine Energie für das Überleben aufsparen musste.

Alvaro wurde in einem sehr schlechten Zustand auf den Straßen von Zalau gefunden. Er war krank, konnte kaum sehen, war sehr dünn und dehydriert. Trotz seiner schlechten Verfassung zeigte er schon damals seine ruhige und freundliche Natur, was darauf hindeutet, dass er wahrscheinlich einmal einem Menschen gehörte, bevor er auf der Straße landete.

Bei seiner Auffindung war er mit dem Calicivirus infiziert, einer häufigen viralen Erkrankung bei Katzen, die zu verschiedenen Symptomen führen kann, einschließlich Atemproblemen und Geschwüren im Mund. Glücklicherweise hat Alvaro die Behandlung gut überstanden und sich vollständig erholt.

Er ist mit anderen Katzen verträglich und könnte eventuell auch als Einzelkatze gehalten werden, aber seine freundliche und gesellige Natur lässt darauf schließen, dass er in der Gesellschaft von anderen Katzen glücklicher wäre. Ob er sich auch mit Hunden versteht, können wir nicht mit Sicherheit sagen. Bei einem kurzen Aufeinandertreffen verlief jedoch alles sehr friedlich.

Alvaro ist ein besonders liebevoller und freundlicher Kater, der eine zweite Chance auf ein glückliches und sicheres Zuhause verdient hat. Er wird sicherlich eine wunderbare Ergänzung für jede Familie sein, die bereit ist, ihm die Liebe und Fürsorge zu geben, die er verdient.

Bevor der liebe Kater in sein neues Zuhause umzieht, wird er, wie all unsere Katzen und Kater, kastriert, gechippt, geimpft, entwurmt und entfloht. Auf FIV und FeLV wurde er bereits negativ getestet und packt auch seinen EU-Heimtierausweis ins Köfferchen. Nach einer positiven Vorkontrolle kann er gegen eine Schutzgebühr von 250 Euro in sein neues Zuhause ziehen.

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

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Montag bis Freitag
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Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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