Wird Bambi dein neuer Begleiter?

27.04.24
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281327712
46240 Bottrop - Boy (Nordrhein-Westfalen)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
gestromt
Wurftag:
01.01.22 (2 Jahre 4 Monate alt)
Preis:
500 €
46240 Bottrop. Bambi wartet in seiner Pflegestelle auf dich! Seine ganze Welpenzeit musste Bambi im Shelter verbringen bis nach fast 2 langen Jahren Anfang April endlich sein größtes Glück wahr wurde und er in seine Pflegestelle nach Bottrop reisen durfte.

Und was soll man sagen...Bambi ist von Tag 1 an ein herzensguter und liebevoller Hund! Obwohl er nichts kannte und so viel Neues auf ihn einprasselt, meistert er es richtig gut. Seine Pflegemama liebt er heiß und innig, er lässt ganz viel Nähe zu und sucht Sicherheit bei ihr. Er lässt sich von ihr gut regulieren und führen.

Bambi kommt bereits von alleine gut zur Ruhe und diese Ruhezeiten mit der dazugehörigen Distanz braucht er auch immer wieder. Er ist auf der einen Seite extrem anhänglich, sucht aktiv die Nähe und liebt die Kuscheleinheiten, auf der anderen Seite legt er sich oft auch alleine in einen Raum und benötigt den Freiraum für sich. Bambi ist eine interessante Persönlichkeit.

Zu Frauen ist Bambi deutlich offener als zu Männern (aber das ist ja bei den meisten Tierschutzhunden so), aber nach einer Kennenlernphase lässt er sich auch von Männern problemlos berühren.

Bambi ist ein beeindruckender und auffallender Hund, der wahrscheinlich auch ein paar HSH-Gene in sich trägt. Er braucht eine souveräne Führungsperson, die ihm Halt und Sicherheit bieten kann. Mit dem passenden know-how wird Bambi ganz bestimmt ein idealer Begleiter in allen Lebenslagen. Ein ruhiger und entspannter Alltag mit klaren Regeln und Strukturen wären für Bambi momentan sicherlich das Beste. Wir wünschen uns daher ein Zuhause in einem ruhigeren, ländlichen Umfeld, bei aktiven Menschen mit Hundeerfahrung (wenn möglich ohne Kinder unter ca. 14 Jahren). Diese sollten eine klare Vorstellung von Beziehungsstruktur haben und ihn liebevoll und konsequent führen können.

Nach einer positiven Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro kann Bambi kastriert, gechipt, entfloht, entwurmt, geimpft und mit einem EU-Heimtierausweis in sein neues Zuhause reisen. Auch eine Pflegestelle würde ihm sehr helfen!

https://youtu.be/RwZMCajJpHw

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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