Wer mag Bobbies Traum verwirklichen?

27.04.24
11.01.24
2.011
280398228
RO-437348 Breb (Maramureș, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
schwarz-braun
Wurftag:
01.01.18 (6 Jahre 5 Monate alt)
Preis:
500 €
Breb, Rumänien. Bobbie hat schon viel Übles erlebt in seinen ersten Jahren. Sein Besitzer hat ihn täglich geschlagen. Liebe war für diesen schönen Jungen nicht übrig. Die Animal Police hat Bobbie nach Anzeige beschlagnahmt und so kam er zu Tierschützern, die mit uns zusammenarbeiten. Wir haben uns vorgenommen, für Bobbie ein besonders liebevolles Zuhause zu finden, denn Bobbie hat sich trotz mieser Behandlung seine Freundlichkeit und Liebenswürdigkeit bewahrt. Es treibt uns die Tränen der Rührung in die Augen, wenn wir diese Bilder sehen, die uns die Pflegestelle übermittelt hat.

Bobbie ist ca. 5 – 6 Jahre alt und etwa 55 cm groß. Ein Bursche, der allein schon durch seine Optik besticht. Natürlich vermitteln wir Bobbie nicht nach seinem Aussehen, sondern er soll vor allem Menschen finden, die ihn empathisch, geduldig und liebevoll an die Pfote nehmen und mit ihm zusammen seinen weiteren Weg gehen. Er kommt in der Pflegestelle gut mit Artgenossen aus, weshalb wir uns auch gut vorstellen können, dass er in einer mit positiver Verstärkung arbeitenden Hundeschule seinen Spaß hätte.

Bobbie kennt auch Katzen und Kinder, einfach gesagt, ein Traumhund, der jetzt hoffentlich bald das große Los zieht und die Koffer packen kann. Spaziergänge in der Natur, viele Kuschelstunden mit seinen Menschen, und aus Bobbie wird der glücklichste Hund dieser Welt. Bobbie hat eine verkürzte Rute, weshalb er nicht in die Schweiz vermittelt werden kann.

Bobbie könnte u.U. ein Schäferhundmix sein. Diese Hunde zeichnen sich durch absolute Loyalität zu ihren Besitzern aus. Für unseren Schönling suchen wir liebe Menschen in ländlichem Umfeld bestenfalls mit Garten, in dem Er spielen kann oder einfach den Bauch in die Sonne strecken darf. Auch ein Platz auf dem Sofa wird akzeptiert, ist aber natürlich kein Muss.

Bobbie reist kastriert, geimpft, gechipt, entwurmt und entfloht in sein neues Zuhause und wir nach positiver Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro vermittelt. Auch eine Pflegestelle als Sprungbrett ins neue Leben wäre schon wünschenswert.

https://youtu.be/CuTgDdCHjc8

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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