Bigby wünscht sich ein warmes Körbchen

06.11.23
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279829410
RO-430071 Baia Mare (Maramureș, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
braun schwarz
Wurftag:
01.01.13 (11 Jahre 5 Monate alt)
Preis:
1 €
Baia Mare, Rumänien. Schäferhundefans aufgepasst! Der schöne Bigby kam mit den Hundefängern in das öffentliche Shelter von Baia Mare. Diese berichteten, dass der arme alte Rüde von seinem Besitzer an einem Fluss einfach zurückgelassen worden ist. Dieses Schicksal betrifft leider viele alte Hunde, denn sie haben ihren Dienst getan und werden einfach aussortiert. So auch Bigby mit seinen ca. 10 Jahren Lebenserfahrung.

Unser Opi ist ca. 65 cm groß. Er ist auf dem rechten Auge blind, dies scheint ihn jedoch nicht weiter zu beeinträchtigen. Schäferhundetypisch hat er eine schwarze Schnauze, schöne Stehohren, einen schwarzen Rücken und ansonsten beiges, mittellanges Fell. Er versteht sich gut mit anderen Hunden – bei Rüden entscheidet allerdings die Sympathie. Uns Menschen ist er nach wir vor zugetan, denn er liebt unsere Aufmerksamkeit. Diese kommt im lauten, überfüllten und kalten Shelter leider viel zu kurz. Darunter leidet unser alter Herr sehr.

Vermutlich hat Bigby wie die meisten rumänischen Hunde noch nie in einem Haus gelebt und kennt die dortigen Regeln wie Stubenreinheit und Leinenführigkeit nicht. Doch er möchte den Menschen gefallen und zeigt sich sehr lernwillig, weshalb wir davon ausgehen, dass er das 1x 1 der Haushunde schnell lernen wird. Um Bigby in seiner Entwicklung zum Familienmitglied zu unterstützen, empfehlen wir die Zusammenarbeit mit einer positiv arbeitenden Hundeschule.

Für Bigby wünschen wir uns liebevolle und geduldige Adoptanten, die dem tollen Opi ein eigenes Körbchen und viel Aufmerksamkeit schenken wollen. Auch eine Pflegestelle würde ihm helfen dem kalten Winter im Shelter zu entkommen. Ideal wäre es, wenn seine zukünftige Familie sich bereits mit den Eigenschaften eines Schäferhundes beschäftigt hat.

Er wird nach einer positiven Vorkontrolle auf einen Gnadenplatz vermittelt. Bigby ist geimpft, gechipt, entwurmt und entfloht. Zusätzlich bringt er seinen EU-Heimtierausweis mit.

https://youtu.be/VK8xByTPkLw

Weitere Informationen zu Bigby findest du auf unserer Homepage: https://www.einherzfuerstreuner.de/project/bigby/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

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Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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